Hallo an alle Rathelfer,

ich habe vor 11 Monaten eine Wohnung übernommen (von Untermieter zum Hauptmieter). Bei der Wohnungabnahme habe ich den Vermieter auf einige Mängel hingewiesen, darunter auch auf den Putz im Badezimmer. An einigen Stellen löste sich dieser schon. Wir haben im Mietvertrag festgehalten, dass die Wohnung im unrenovierten Zustand übergeben wurde. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich bei Auszug nicht renovieren muss. Auch Dübellöcher müssen nicht entfernt werden, da von denen schon viele vorhanden waren. Jedoch gelten die üblichen Intervale für Schönheitsreparaturen.

Nun meine entgültige Frage: Bin ich als Mieter für das verputzen verantwortlich.

Vielen Dank.

 

Grüße,

Mark