also grundsätzlich hast du nach der Klasse 9 die Berufsreife erreicht und hast damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht. Die Klasse 10 absolvierst du in einer sogenannten Wahlschulform und bist nicht zwingend schulpflichtig. Du bzw. deine Eltern können bei der Schulleitung einen Antrag auf Abmeldung von der Schule stellen. Mit Beginn der Ausbildung wirst du für die Dauer der Ausbildung wieder Berufsschulpflichtig und hast danach deine Schulpflicht erfüllt.

Wenn deine Ausbildung am 1.8.23 beginnt. Muss deine Schule dich so oder so ab dem 1.7.23 freistellen, weil du ein Anrecht auf mindestens 4 Wochen Erholungszeit vor Beginn der Ausbildung hast.

Einfach mal googlen

Gruß aus der Schule

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