Ich habe letztes Jahr im September ein Auto gekauft bei einem Händler.

Kurz darauf lief er schon etwas unruhig. Ich war bereits in der Werksatt und nichts wurde gefunden.
Da es immer schlimmer wird kontaktierte ich erneut eine Werkstatt, wo mir bereits mit geteilt wurde das es die Drosselklappe sein könnte .

Also brachte ich den Wagen hin und da ich aus Interesse gefragt hatte, da ich den Wagen noch nicht lange habe, ob dies Verschleiß sei oder unter Garantie oder Gewährleistung des Händler fallen würde, wurde mir gesagt es wäre die Gewährleistung des Händlers.

Daraufhin kontaktierte ich bereits den Händler. Von ihm keine Reaktion.
Nächsten Tag wurde mir dann mitgeteilt das es die Drosselklappe ist und ich kontaktierte wieder den Händler ob er diesen Mangel selber beheben möchte oder die Kosten trägt .

Daraufhin meinte er es fällt nicht unter die Gewährleitung .

Was ist nun richtig ??