Hallo,

mich interessiert ob es der Hochschule gestattet ist, Pflichveranstaltungen (in unserem Fall eine einwöchige Blockveranstaltung) in die vorlesungsfreie Zeit zu legen. Da diese Veranstaltung kurzfristig angekündigt wurde, haben viele von uns das Probleme diesen Pflichttermin mit geplantem Urlaub, Studentenjob oder ähnlichem zu vereinbaren. Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Schließlich kommt der Name vorlsesungsFreie Zeit ja nicht von ungefähr. Danke für die Antworten!