Hallo liebe Community,

ich weiß, zum Thema "Urlaub für Werkstudenten" gibt es etliche Forenbeiträge, allerdings habe ich keine für mich passende bereits gestellte Frage gefunden. Ich hoffe ich habe nichts übersehen.

Nun zu meiner Frage:

Ich war vom 01.03.2015 bis 31.08.2016 bei einem relativ großen Telekommunikationsunternehmen parallel zu meinem Studium tätig. Davon waren die ersten 12 Monate als Werkstudent (auf Stundenbasis bezahlt) und die letzten 6 Monate als Bachelorand (monatlich feste Vergütung).

Ich habe erst jetzt bei einer neuen Stelle bei einem anderen Unternehmen festgestellt, dass ich auch als Werkstudent gesetzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub habe, den ich mir natürlich jetzt auch nehme. Wenn ich das so überschlage, komme ich für die 1,5 Jahre bei meinem vorherigen Arbeitgeber bestimmt auf eine vierstellige Summe, die mein Urlaub "wert gewesen wäre". Aufgeklärt über mein Recht auf Urlaub hat mich dort niemand, es war auch sonst unter Werkstudenten nie ein Thema.

Habe ich jetzt nachträglich Chancen (also rechtliche Grundlagen), mir diesen Urlaub nachträglich auszahlen zu lassen? Falls nicht, kann ich auf "Kulanz" meines Arbeitgebers hoffen? Hat hierzu jemand Erfahrungen?

Danke für eure Hilfe! :)