Wenn der Deutsche Bundestag Gesetze macht, muss er dafür Regeln beachten. Nicht jeder kann im Bundestag einfach vorschlagen, dass jetzt ein Gesetz gelten soll. Nur die Bundesregierung, mehrere Abgeordnete gemeinsam oder der Bundesrat (das ist die Vertretung der Bundesländer) dürfen das. Bevor aber abgestimmt wird, ob es ein neues Gesetz geben soll, beraten die Abgeordneten darüber. Sie sprechen mit Expert/-innen und ihren Kollegen darüber, was in dem Gesetz stehen soll. Und dann wird abgestimmt. Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz stimmt, kann es auch gültig werden. Manchmal muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Unterschrieben wird das Gesetz von dem/der Bundeskanzler/in und dem Minister/in, der dafür zuständig ist. Und als letztes unterschreibt der Bundespräsident. Danach wird das Gesetz gültig.