Hallo,

auf meiner Gehaltsabrechnung vom März wurden mir ein Betrag abgezogen, mit dem Hinweis:

941 Überzahlung aus 1. RR 01.2021

Soll das heißen, dass mir rückwirkend für Januar (als ich leider wegen Krankentagen meine neue Arbeitsstelle nicht zum Vertragsbeginn antreten konnte), ein Teil meines Gehalts abgezogen wurde? Darf der Arbeitgeber das rückwirkend? Er hätte das doch auch gleich mit der Januar- oder Februar-Gehaltsabrechnung machen können.

Warme Grüße