Ab 6 Monaten gilt die Beweisumkehrlast und du musst beweisen können, dass du im Recht bist. Bis dahin (sollte es sich um einen klaren Mangel der Ware handeln) solltest du die Maus umtauschen können. Das ist natürlich immer vom Defekt und der Situation abhängig und nicht pauschal gültig.
Garantie gibt in der Regel der Hersteller Gewährleistung der Händler. In manchen fällen übernimmt aber auch ein Händler Garantie.