![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei der Prozeßkostenrechnung erfolgt die Zuordnung der Gemeinkosten nach Inanspruchnahme der Prozesse und ist von der Höhe der Einzelkosten unabhängig. Bei der Zuschlagskalkulation ergibt sich aus einer hohen/niedrigen Zuschlagsbasis der dazu proportionale Gemeinkostenanteil. Dies führt zu einem Allokationseffekt. Dieser zeigt die Differenz zwischen den verrechneten Gemeinkosten bei der Zuschlagskalkulation und der prozeßorientierten Kalkulation an. http://www.hs-augsburg.de/~rk/downloads/przkst.pdf/przkst.pdf