Bei der Prozeßkostenrechnung erfolgt die Zuordnung der Gemeinkosten nach Inanspruchnahme der Prozesse und ist von der Höhe der Einzelkosten unabhängig. Bei der Zuschlagskalkulation ergibt sich aus einer hohen/niedrigen Zuschlagsbasis der dazu proportionale Gemeinkostenanteil. Dies führt zu einem Allokationseffekt. Dieser zeigt die Differenz zwischen den verrechneten Gemeinkosten bei der Zuschlagskalkulation und der prozeßorientierten Kalkulation an. http://www.hs-augsburg.de/~rk/downloads/przkst.pdf/przkst.pdf

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Hallo Ayashie,

Falls du es doch gefunden hast, könntest du es hier schreiben. Ich brauch es auf Spanisch :) 

Danke!

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