Hallo,

ich bin seit August 2013 in Bielefeld im offenen Vollzug. Dort habe ich es bis zum Urlauber geschafft. Leider habe ich mich letzte Woche auf eigenen Wunsch nach Bochum-Langendreer zur Ausbildung verlegen lassen. Wegen verschiedener Gründe möchte ich diese Verlegung rückgängig machen und möglichst schnell zurück nach Bielefeld gehen. Ein Antrag wurde schon abgelehnt, wie sieht es rechtlich aus, kann ich auf eine Rückverlegung bestehen? Ich möchte einfach nur meinen alten Status in meiner alten oder anderen Außenstelle in Bielefeld wieder haben, in Bochum gehe ich vor die Hunde...

Hat da einer Erfahrungen oder vielleicht sogar Paragraphen bzw. Gesetzestexte für mich?

Danke & Grüße, Stefan