Hallo ,

letztes Jahr habe ich meine Wohnung verkauft und daraus hat sich mit dem neuen Eigentümer eine kleines Problem entwickelt:

Meine Wohnung habe ich (notarieller Vertrag) zum 17.10.2012 verkauft. Mit dem Käufer bin ich mündlich übereingekommen, dass die Zahlung des Kaufpreises und die Schlüsselübergabe erst zum 01.11.2012 passieren soll. Ich habe die Wohnung pünktlich zum 31.10.2012 geräumt.

Anfang November gab es Probleme mit der Bank des Käufers, so dass der Kaufpreis erst am 09.11.2012 bei mir einging, und ich natürlich erst dann dem Käufer die Schlüssel übergeben habe. Da ich mit dem Kaufpreis meiner alten Wohnung eine Zwischenfinanzierung ablösen musste, konnte ich diese also erst zum 09.11.2012 ablösen und musste somit Zinsen vom 01.11.- 09.11. zahlen. Diese habe ich dem Käufer in Rechnung gestellt.

Daraufhin kam er mit einer Gegenrechnung, in welcher er meinte, durch die verspätete Schlüsselübergabe am 09.11.2012 müsste er auch nicht die ganzen Nebenkosten und die ganze Grundsteuer für November zahlen, sondern ich müsste diese anteilig vom 01. 11.- 09.11. tragen.

Somit würde ich ihm sogar Geld schulden.

Obwohl ich die verspätete Kaufpreiszahlung nicht zu verantworten habe: hat er mit der Behauptung trotzdem Recht?

Danke für eure Antworten.