Hallo liebe Community,

ich hatte einen offensichtlichen Impfschaden durch die HPV-Impfung im Jahre 2016. Daraus folgend war eine Enzephalomyelitis,

weswegen ich bis heute noch Folgeschäden habe (Nervenschäden,..). Ich habe Schwarz auf Weiss, dass alle andere Möglichkeit wie vitaler & bakterieller Infekt, GBS und co. ausgeschlossen wurden, da etliche Tests gemacht worden waren. Nun bekam ich allerdings den Bescheid, dass es nicht mit der Impfung in Verbindung gebracht werden kann, weil der Ausbruch der Krankheit etwas über einen Monat gedauert hat.

Meine Frage: Wie kann es sein, dass es dennoch abgelehnt wird. Ich habe sogar einen Satz in den Unterlagen, dass man eine Verbindung mit der Impfung aufgrund der anderen ausgeschlossen Auslöser in Betracht ziehen muss. Wäre ein Widerspruch sinnvoll?