Hallo!

Ich habe von meinem jetzigen Jobcenter eine Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug, aufgrund der Schwangerschaft und einem dadurch zu kleinen werdenden Apartments bekommen. Die Angemessenheit der neuen Wohnung wurde mir vom neuen Leistungsträger auf dem Expose, den ich vorgelegt hatte bestätigt.

Meine Frage:

Darf ich jetzt umziehen beziehungsweise den Mietvertrag unterschreiben, wenn die Angemessenheit der neuen Wohnung bestätigt wurden ist und eine Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt?

Handelt es sich bei einer Notwendigkeitsbescheinigung des Jobcenters um eine Umzugsgenehmigung?

Vielen Dank im Voraus!