Kinder stehen unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft. Das ist rechtlich verankert. Jegliche emotionale (schreien, drohen o.ä.) und körperliche Gewalt (schlagen, packen, zerren) die an deinem Kind ausgeübt wird besitzt strafrechtliche Relevanz! Zunächst würde ich mich an deiner Stelle rückversichern, wie du rechtlich abgedeckt ist (bspw. Rechtsschutzversicherung). Ein solches Verhalten des Arztes kannst du durchaus abmahnen. Es ist zudem möglich, sollte er weiterhin ein übergriffiges Verhalten zeigen, möglich eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Frage ist nur, inwiefern das Sinn ergibt. Zu diesem Arzt wirst du ja wahrscheinlich ohnehin kein weiteres Mal gehen wollen.

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