Sonntag vor zwei Wochen hat jemand versucht mein Fahrrad (Neuwert 1.400 EUR) zu stehlen. Er hatte das Schloss schon geknackt, als ich aus dem Gasthaus kam. Ich schrie sofort und lief auf ihn zu. Er sprang auf Rad und fuhr los. Leider war er sehr sportlich. In meiner Verzweiflung nahm ich einen am Straßenrand liegenden Pflasterstein. Ich bin eigentlich kein gewalttätiger Mensch, aber in diesem Moment, wollte ich ihn nur aufhalten. Kurz um, ich habe den Stein nach im geworfen und in direkt am Rücken getroffen. Das hat ihm wohl zwei Rippen gebrochen und beim Sturz hat er sich noch am Kopf verletzt. Krankenwagen und Polizei waren dann da und die Polizei hat mich darauf vorbereitet, dass ich nun eine Anzeige wg. Körperverletzung bekomme. Ich hätte den Dieb wohl zur Feststellung der Personalien verfolgen dürfen, aber eben mehr auch nicht. Man sieht hier wohl die Verhältnismäßigkeit als nicht gewahrt.

Und nun? Muss ich mir wirklich mein Fahrrad klauen lassen? Es tut mir ja Leid, dass ich ihn verletzt habe, aber ich kann doch nicht einfach so zuschauen, wie jemand mit meinem Fahrrad wegfährt?

Kann ich hier wirklich wg. Körperverletzung belangt werden?