Hallo,

ich hätte mal eine Frage an Leute die sich mit soetwas auskennen. Momentan besuche ich die 11te Klasse eines Berufskollegs in Nordrhein-Westphalen. Dort sollte ich einen spezielleren Bildungsgang besuchen, was mir in den ersten drei Monaten aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht möglich war. Natürlich waren diese Fehlzeiten entschuldigt. Nach ca. einigen Wochen, wurde mir jedoch der Schulplatz gekündigt, ohne eine alternativ Schule oder Bildungsgang anzugeben. Da dies soweit ich weiß nicht erlaubt ist, habe ich den Schulleiter des besagten Berufskollegs mit meinen Eltern aufgesucht und habe versucht die Situation zu erklären. Er meinte daraufhin, dass ich an der Schule bleiben könne mit der Bedingung das ich mich von dem Bildungsgang abmelde. Regelrecht hat er darauf bestanden, da er mir sonst nicht helfen könne.

Nach den besagten drei Monaten (also Anfang November) konnte ich die Schule nun wieder aufsuchen, musste aber in einen Bildungsgang, für Schüler ohne Abschluss (AVB). Da ich aber meinen Realschulabschluss bereits mit Qualifikation gemacht habe, gefiehl mir der Unterricht schlichtweg nicht. Bereits nach einem Tag wollte ich dahin, wo für ich mich interessiere und was ich auch machen möchte.

Es wurde nun über die letzten Monate ein „Abkommen“ getroffen, dass ich in meinem besagten Bildungsgang (ebenfalls in meiner Klasse) „hospitieren“ darf und nächstes Jahr wiederholen müsse. Rechtlich gesehen, gibt es da keinen Ausweg, laut dem Schulleiter. Da ich mich extrem gut in meiner Klasse mache und mir bereit Lehrer gesagt haben, dass es doof sei das Jahr zu wiederholen obwohl ich so gut bin. Nur niemand wusste rechtlich über Dinge bescheid.

Persönlich vertraue ich dem Schulleiter nicht, deswegen frage ich hier mal nach, ob es Gesetzte dafür wirklich gibt und welches zutreffend sein könnte und wie ich mich aus der Situation sichern könnte?

(Noch ein paar Eckdaten am Rande: Es geht um den Bildungsgang BTA (Biologisch-Technische-Assistenten). Dazu soll gesagt sein, dass natürlich das erste Halbjahr „unbenotet“ blieb aufgrund des besagten Krankenhausaufenthaltes)

Ich danke für jegliche Rückmeldung