Hallo,

ich hoffe mir kann hier geholfen werden..

ich arbeite in der versicherungsbranche und habe zum 31.12. (unter einhaltung der 6 wochen kündigungsfrist zum quartalsende) gekündigt, da ich am 01.01. eine neue stelle antrete.

mit dem novembergehalt erhalten wir eine sonderzahlung von 150 % des letzten dezembergehaltes als weihnachtsgeld. nun hab ich dieses allerdings nicht bekommen, da in unserer betriebsvereinbarung steht, dass man sich in einem ungekündigten verhältnis bis zum 31.03. des nächsten jahres befinden muss.

das weihnachtsgeld wird für vergangene leistungen bezahlt. ich finde es also irgendwie ungerechtfertigt, dass ich kein weihnachtsgeld erhalte.

hat mein arbeitgeber mit dieser aussage recht? oder hab ich ein recht auf weihnachtsgeld? und was bedeutet in ungekündigtem verhältnis? dass ich nicht gekündigt habe.. oder dass ich noch im unternehmen arbeite?

bitte helft mir weiter.. es ist doch eine größere summe....