Hey

Du musst bedenken, dass wenn du minderjährig bist die Schweigepflicht bei Selbstgefährdung aufhört. Sollte der Verdacht vorliegen, dass du Suizid gefährdet bist und sich dies auch bewahrheitet, werden deine Eltern informiert und über weitere Schritte einer Behandlung aufgeklärt.
Bei anderen Themen liegt jedoch auch bei Minderjährigen die absolute Schweigepflicht vor.

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