Hallo, am 15.11.2016 ist meine Mutter verstorben und nun lebt mein Vater erstmal weiterhin in der gemeinsamen Wohnung.

Beide Elternteile bezogen zuletzt sehr geringe Altersrenten zzgl. entsprechender Grundsicherungsleistungen. Leider ist die Wohnung unangemessen teuer (knapp 800€ warm) wodurch meine Eltern einen gewissen Anteil von Ihrem eh schon knappen Budget bestreiten mussten. Die Grundsicherung zahlte lediglich den angemessenen Mietzins.

Nun wurde meinem Vater mitgeteilt, dass die Miete nur noch in angemessener Höhe für eine Person bezahlt wird, wodurch es meinem Vater unmöglich ist, die Miete aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Was gibt es da für gesetzliche Vorschriften? Hilft ein Widerspruch gegen den Bescheid? Gibt es eine "Schonfrist" für den hinterbliebenen Ehepartner?