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Wer das Menschheitsverbrechen des Völkermords an den europäischen Juden öffentlich billigt oder leugnet, den bewahrt die Meinungsfreiheit danach grundsätzlich nicht vor Strafe. Mit den (insoweit vorausschauenden) Worten des Historikers Norbert Frei lässt sich diese Entscheidung – vereinfacht – so zusammenfassen: „Den Holocaust zu leugnen ist“ (als solches) „keine Meinung“: „Es ist ein Unrecht, auf das in Deutschland Strafe steht.“