Mengenkontrakt / Beschaffung/ Logistik/ Einkauf/ Vertragsgrundlagen
Inwiefern stellt ein Mengenkontrakt Vertragssicherheit dar? Ist der Aufftraggeber verpflichtet den kompletten Rahmen abzukaufen, obwohl er das vielleicht nicht mehr muss? Welche Gesetze gelten da?
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