Der Vermieter hat dem Mieter 1,5 Jahre nach Auszug eine "Rechnung" über Malerarbeiten zugesandt, welche die gesetzlichen Pflichtangaben nicht enthält, angefangen mit fehlender Rechnungsnummer über fehlende SteuerNr. bzw. UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNR. des Unternehmers etc.

Im Übergabeprotokoll findet sich lediglich die Feststellung, dass die Räume gemalert werden müssen.

Der Mieter hat mit ihm mündlich vereinbart, dass der Vermieter sich darum kümmert und es mit der Kaution verrechnet.

Nun liegt folgende Forderung mit o. g. "Rechnung" vor. Zudem lediglich als Leistung verallgemeinert "Malerarbeiten" mit Zusatz der Mietadresse zu erlesen sind.

Wenn der Vermieter nun damit konfrontiert wird, dass der Betrug offensichtlich ist, kann er dennoch nachträglich Ansprüche geltend machen oder ist die Angelegenheit grundsätzlich mit einem Widerspruch abzuhaken?