Hallo, ich habe folgendes Problem. Und zwar wohnen wir in einer Doppelhaus-Reihe (bestehend aus 6 Parteien, sprich 3 Doppelhäuser), dessen Zufahrt über jedes einzelne Grundstück verläuft. Wenn man von der Hauptstraße aus schaut, stehen die Häuser hintereinander. Wir wohnen im vorletzten Haus (ich nenne uns mal Nr. 5) und haben von den 4 Häusern/Grundstücke ein Überwegungsrecht. Nun haben wir erfahren, das unser Nachbar vor uns (Nr. 4) ein Überwegungsrecht (Fahrrecht) auf unser Grundstück hat (damit er mit seinem Auto rückwärts in seine Einfahrt kommt), was unser damaliger Notar ohne unsere Genehmigung in unser Grundbuch eingetragen hat. Nun meine Frage, können wir dieses Überwegungsrecht über Notar aus unserem Grundbuch löschen, da ja noch nicht mal in unserem Notarvertrag ein Überwegungsrecht für Nr. 4 drin steht.