Hallo,

Weiss jemand wie es aussieht, bei der Versagung von ALGII, wenn man nicht rechtzeitig der Mitwirkungspflicht nachkommt? Habe einen Antrag auf ALGII gestellt, hab aber zugegebenermaßen selbstverschuldet nicht rechtzeitig alle Unterlagen abgegeben.

Jetzt hab ich einen Brief bekommen, dass mir die Leistungen versagt werden.

Jetzt ist meine Frage, sind solche Entschlüsse entgültig oder werden die Leistungen trotzdem nachgezahlt, sobald ich alles eingereicht habe?

Danke und Gruß