Der Fall ist etwas kompliziert: ich war mit der Ausführung einer Dienstleistung nicht zufrieden und habe daher nicht gezahlt. Dem Dienstleister waren meine Beschwerden bekannt und mein Unwillen zu zahlen. Nach einigem hin und her hat sich der Dienstleister einen Anwalt genommen und mich angezeigt wegen warenkreditbetrugs. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geprüft und die die Anklage gegen mich fallen lassen, ehe es zu einem Prozess kommen konnte. Auch von der Polizei wurde mir nochmals bestätigt, dass es sich nicht um eine strafrechtliche Sache handelt sondern wenn überhaupt zivilrechtlicher Natur ist. Trotzdem haben wir dann den ausstehenden Betrag gezahlt, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen. Nun zu meiner Frage: der Anwalt des Dienstleisters fordert nun von mir die Übernahme seiner Anwaltskosten mit der Begründung, dass ich nur gezahlt hätte, weil sein Klient ihn engagiert hätte. Ich fühle mich jedoch durch die Staatsanwaltschaft bestätigt, zumal es sich nicht um einen zivilrechtlichen Rechtsstreit handelte und der Anwalt somit nicht im direkten Bezug zu unserer zahlungsvereitschaft steht. Muss ich seine Kosten trotzdem übernehmen oder nicht?