Hallo zusammen!

Ich muss einen Formular für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ausfüllen. Dort steht die Frage: Eventuelle Vorstrafen? Ich wurde im Jahr 2011 wegen Ladendiebstahls mit 15 Tagessätzen verurteilt, diese war meine erste und letze Verurteilung. Ich weiß, dass mein Führungszeugnis sauber ist, aber gilt diese alte Strafe trotzdem als Vorstrafe? Muss ich die Frage mit Ja oder Nein beantworten?

Vielen Dank im Voraus