Tag zusammen,

die Zufahrt zum Gemeinschaftsgrundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft soll durch Hinzupachten einer Grundstücksteilfläche für alle bequemer gestaltet werden.

Die Motive in der Eigentümergemeinschaft sind unterschiedlich. Manche begrüßen das, andere halten es für überflüssig.

Muss/Kann hierüber die Eigentümerversammlung rechtswirksam beschließen und die WEG einen entsprechenden Pachtvertrag schließen? Beschluss mit einfacher Mehrheit? Müssen im Falle eines entsprechenden Beschlusses alle mitzahlen, also insbesondere auch diejenigen, die dagegen gestimmt haben?

Oder ist es ein Thema, das die Eigentümergemeinschaft gar nicht betrifft, da es Sache Einzelner ist?

Danke für eure Resonanz.

Klaus