Folgender Sachverhalt: Ich habe über ebay kleinanzeigen etwas verkauft (gewerblich). Die Warensendung ist bis heute noch nicht angekommen. (Versand am 23.06.) Ich habe die Versandmarke (Warensendung) am 23.06. online bei der Post bestellt und dort auch die Empfängeradresse mit eingegeben. Rechnung mit Auftragsnr. liegt vor. Ich weiß ich hafte als gew. VK. für den Versand, ist ja auch kein Problem, es geht nur um 8,50€ und die erstatte ich dem K. natürlich zurück. Heute kam dann über ebay kleinazeigen eine Nachricht von dem K. Zitat: "... rein theoretisch könnte ich mehr verlangen das sie mich verarscht,belogen und hintergangen haben." Kann ich gegen den Käufer eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten? Ich habe den K weder verarscht, noch belogen, noch hintergangen, nur weil die Post die Sendung nicht zugestellt hat.