Abgrenzung Tätigkeit im Arbeitsrecht?
Wie lässt sich eine Tätigkeit im Arbeitsrecht (in meinem Fall: öffentlicher Dienst) abgrenzen? Wie kleinteilig muss man dabei vorgehen?
Beispiel: Ist es eine eigene Tätigkeit, eine Bestellanforderung an den Einkauf zu stellen oder wird sie dem Projekt zugerechnet, zu welchem sie gehört?
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