Wie lässt sich eine Tätigkeit im Arbeitsrecht (in meinem Fall: öffentlicher Dienst) abgrenzen? Wie kleinteilig muss man dabei vorgehen?

Beispiel: Ist es eine eigene Tätigkeit, eine Bestellanforderung an den Einkauf zu stellen oder wird sie dem Projekt zugerechnet, zu welchem sie gehört?