Hallo,

wenn eine Ordnungswidrigkeit in Flensburg nicht mehr geführt bzw. eingetragen ist, gilt man dann wieder als Ersttäter? Werden die Vergehen noch anderweitig gespeichert?

In meinem Fall heißt das konkret, das ich vor 5,5 Jahren eine Alkoholfahrt mit 0,6 hatte. Zwischenzeitlich kamen 2 andere Vergehen hinzu. Das macht es kompliziert. Fakt ist, dass im VZR nur noch das letzte Vergehen (Handy) und ein Punkt vermerkt ist. Als ich diesmal mit 0,8 aufgehalten wurde, stellt sich mir nun die Frage ob ich als Ersttäter zähle, da in Flensburg die Eintragung mit dem Alkoholvergehen vor 5,5 Jahren bereits gelöscht ist.

Kann jemand Licht in die Sache bringen?

Vielen Dank im Voraus.