Ich habe Anfang des Jahres eines Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Wartezeit waren 3 Monate. Heute erhalte ich vom Vermieter die Aufforderung, 839,45 Euro Heizkosten aus 2014 nachzuzahlen. Um dies nachzuprüfen, bat ich um Auflistung der Verbrauchswerte des Hauses. Leider verweigert der Vermieter diese. In der "Abrechnung" steht lediglich "bitte zahlen Sie bis ... die Nachforderung in Höhe von ...". Soweit ich weiß, hat ein Mieter Anspruch auf eine exakte Aufstellung der Nebenkosten. Wie auch immer ... Meine Frage daher: Der evtl. Rechtsstreit beginnt erst jetzt. Die Versicherung greift seit April 15. Die Kosten sind allerdings in 2014 entstanden. Ich denke, es kann es mir sparen, bei der Versicherung nachzufragen, oder was meint Ihr? Oder gilt der Zeitraum, an dem eine evtl. Klage eingereicht wird? Danke!