Hallo zusammen, Vllt kann mir jemand weiterhelfen...

Wir haben ein Mädel seit Dezember 2013 bis Anfang April 2014 verdammt oft angerufen. Also nicht jeden Tag, aber an den Tagen dann schon wirklich oft. Haben aber nie etwas gesagt. Ja ich weiß, es war Kindergarten & das hab ich auch absolut eingesehen und kann bis heute nicht verstehen wie man auf diese Idee kommt.

Jedenfalls hat sie dann von Ende Januar bis Anfang März eine Fangschaltung beantragt & natürlich gesehen, dass wir von meinem Handy aus angerufen haben. Wir kennen uns nicht persönlich.

Sie ist dann zur Polizei & hat angegeben, dass man sie seit August 2013 schon belästigen würde mit Anrufen und hat auch ein ärztliches Attest der Anzeige beigelegt, dass sie seitdem an Angstzuständen und Schlafstörungen leidet. Was schon aaaarg übertrieben ist - meiner Meinung nach - denn wir haben ihr nichts "schlimmes" getan. Daher geht es nicht nur um Stalking nach 238 StGB sondern auch um Körperverletzung.

Ich bin dann natürlich vorgeladen worden von der Polizei, habe auch ausgesagt und es auch zugegeben.

Sie hatte die Anzeige am 29.3. gestellt & vom 27.3. bis 2.4. habe ich sie oft angerufen -ohne meine Freundin- um mit ihr zu sprechen und mich zu entschuldigen für die ganzen Anrufe & um ihr zu sagen wer der Anrufer war. Von der Anzeige habe ich aber erst am 3.4. per Post erfahren. Sie hat also meine Anrufe zwischen Anzeige und meiner Post auch noch als Stalking gesehen, aber ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts von einer Anzeige ihrerseits.

Das ganze ist natürlich jetzt zur Staatsanwaltschaft gegangen, da es sich ja bei der Nachstellung um eine Straftat handelt.

Mir tut die ganze Sache wirklich Leid & ich würde auch nie mehr auf so eine blöde Idee kommen.

Aber vllt könnt ihr was dazu sagen mit was ich da jetzt rechnen muss???