Im Zentrum für Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin-Nord in Reinfeld, in dem eine Bekannte von mir arbeitet, wird oft nicht nur nach den medizinischen Vorraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung befragt, sondern auch nach allgemeinen Dingen, die zur Erlangung der Führerscheine gehören.

siehe dazu: arbeitsmedizin-nord oder www.fev-nord.de

In einem Artikel bei Wikepedia, werden diese Vorraussetzungen gut beschrieben:

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar

Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Außenseite:

enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen wie eine Sehhilfe

Innenseite:

enthält u. a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.

Rechtliche Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Ausführung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist bundesweit einheitlich, mit Ausnahme des Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben oder führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Es gibt unterschiedliche Anforderungen, beispielsweise bei der Ortskunde, für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, je nach dem, ob sie für Taxis, Mietwagen mit Fahrer etc. eingesetzt werden soll.

Für Zivildienstleistende wurden nach § 74 FeV Ausnahmen vom Mindestalter und der Fahrpraxis erteilt. Sie benötigten auch keinen Ortskenntnisnachweis. Unterlagen für den Ersterwerb

Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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