Polizeikontrolle! Führerschein abgenommen aber nicht gefahren!

Guten Tag,

habe mal eine Frage.

Ich bin vor längerer Zeit mit dem Auto am Strand (hier galt die StVO) gewesen. Dort war eine Veranstaltung.

Ich habe es abgestellt und mit ein paar Freunden etwas getrunken. Dann sind wir auf die Feier gegangen.

Als wir am morgen wieder kamen habe ich mich in mein Auto gesetzt und den Motor laufen lassen. Damit ich Musik hören konnte und es warm hatte,schließlich ist es am Wasser ziemlich windig und kalt, als plötzlich die Polizei kam und mich kontrollierte. Ich habe das Fahrzeug aber nicht bewegt. Saß lediglich am Steuer, wieso sollte ich auch auf dem Beifahrersitz sitzen. Die Polizei hat mich pusten lassen und ich hatte einen Alkoholwert von über 1,6 Promille. Danach musste ich natürlich auf das Revier Blut und meinen Führerschein abgeben.

Ich habe gelesen das vorbereitende Maßnahmen wie Motor starten nicht als "Führen eine KFZ" zählen. Ich kann doch nur mit Alkohol am Steuer belangt werden wenn ich auch wirklich gefahren bin, oder ? Ich meine ich bin nicht durch die Stadt oder über die Autobahn gefahren.

Im Prinzip habe ich doch keine Straftat begangen. Es kann doch nicht verboten sein im Auto zu sitzen wenn man betrunken ist.

Jetzt habe ich Einspruch eingelegt da ich nicht gefahren bin, nur stehe ich alleine gegen zwei Polizisten da. Wirklich beweisen kann ich es anhand von Zeugen aussagen nicht.

Meine Frage nun was kann ich machen? Die Polizei hat im Bericht geschrieben das sie eine Verkehrskontrolle durchgeführt haben.Es steht nichts davon drin, das sie mich im Parkenden Fahrezeug vorgefunden haben. Müssen sie nicht gesehen haben das ich gefahren bin ? Falls ich gefahren wäre würde es für mich klar sein und denn wäre ich mir der Tat auch bewusst, es ist aber nicht der Fall. Bitte um Hilfe ?!

Schonmal Vielen Dank für eure Antworten

Gruß Dennis

Polizei, Alkohol, Führerschein