das war auch hier von gutefrage.net Dürfen Lehrer einem Schüler die Not verbieten?

> beantwortet von cck92 am 19. Juni 2009 16:04 1x Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIN dürfen sie auf gar keinen Fall!!

Wenn ein Schüler/Student nach der Bitte um Erlaubnis eines Toilettenganges ein ausdrückliches Verbot erhält, handelt der Lehrer/Professor/Assistent vorsätzlich, da er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Schüler/Student in die Hosen macht. Somit nimmt der Professor/Assistent/Lehrer die damit einhergehenden und hier geschilderten Demütigungen und psychischen Verletzungsfolgen zumindest mit Eventualvorsatz in Kauf. Der Lehrkörper kann sogar mit rechtlichen mitteln bestraft werden.

Das sieht wie folgt aus.

* Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
* Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
* Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
* Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
*

  Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)
*

  Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.

Wenn du deinem Lehrer ein Paar Paragraphen aufzählst und dann das mit denn Menschenrechten noch beiläufig erwähnst wird er kaum noch etwas dagegen sagen können.

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