Jugendschutzbestimmungen in Cataluña

In Spanien ist Kinder- und Jugendschutz in den meisten Fällen Sache der einzelnen autonomen Regionen. Die Regelungen für Katalonien sehen wie folgt aus:

Alkohol: darf seit 2002 nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bis 2002 durften Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke unter 23% Vol. erwerben und konsumieren.

—Ley 1/2002, de 11 marzo LCAT 2002\201: artículo 17 de la Ley 20/1985

Tabakwaren: dürfen Spanienweit nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

—Ley 28/2005, de 26 de diciembre, de medidas sanitarias frente al tabaquismo y reguladora de la venta, el suministro, el consumo y la publicidad de los productos del tabaco: artículo 3

Ausgehen:

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nicht aufhalten, und der Zutritt darf ihnen nicht gestattet werden:

  • Glücksspielbetriebe
  • Ausübung sexueller Tätigkeiten (Strip-Shows, Bordelle, Peep-Shows etc.)

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten:

  • Clubs
  • Bars (auch Musik-Bars)
  • Tanzlokale (auch Diskotheken)
  • Konzertahallen
  • Cafés
  • Theather

nächstes mal informieren bevor man groß redet

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