Jugendschutzbestimmungen in Cataluña
In Spanien ist Kinder- und Jugendschutz in den meisten Fällen Sache der einzelnen autonomen Regionen. Die Regelungen für Katalonien sehen wie folgt aus:
Alkohol: darf seit 2002 nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bis 2002 durften Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke unter 23% Vol. erwerben und konsumieren.
—Ley 1/2002, de 11 marzo LCAT 2002\201: artículo 17 de la Ley 20/1985
Tabakwaren: dürfen Spanienweit nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.
—Ley 28/2005, de 26 de diciembre, de medidas sanitarias frente al tabaquismo y reguladora de la venta, el suministro, el consumo y la publicidad de los productos del tabaco: artículo 3
Ausgehen:
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nicht aufhalten, und der Zutritt darf ihnen nicht gestattet werden:
- Glücksspielbetriebe
- Ausübung sexueller Tätigkeiten (Strip-Shows, Bordelle, Peep-Shows etc.)
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten:
- Clubs
- Bars (auch Musik-Bars)
- Tanzlokale (auch Diskotheken)
- Konzertahallen
- Cafés
- Theather
nächstes mal informieren bevor man groß redet