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Antwort
Den Brutto-Stundenlohn erhältst Du, wenn Du den Bruttoverdienst durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilst, also 1865,39 / 167. Für die Kirchensteuer ist in der Lohnabrechnung KEIN Betrag ausgewiesen: Offenbar zahlt die betroffene Person keine, weil ... kein Mitglied.