Hallo

 

Wir haben ein hinteres Grundstück und besitzen ein Gehr Fahr und Leitungsrecht von  3 m Breite und 45 m Länge. Nun sind unsere Nachbarn(Eigentümer des Weges) etwas "pingliger" als evtl. andere Leute. Erstens wollen sie den Weg immer mehr verschönern und pflanzen immer mehr Sträucher an,so dass unser Auto immer daran "Lang schabt" beim rein oder rausfahren. Dann steht eigentlich täglich (ausser Winter) dort ein oder zwei Sprenger um alles schön grün zu halten. Meine Nachbarn sind der Auffassung,dass sie im Recht sind und sie würden schon aufpassen und den Sprenger ausmachen wenn wir rein oder rauswollen. Aber ich will nicht jedes mal hupen müssen wenn ich auf mein Grundstück will bzw. runter und ich möchte auch nicht,dass unser Besuch immer von den Sprengern nassgemacht wird. Ist das rechtlich eigentlich von meinen Nachbarn erlaubt ? Leider kann keiner von uns mit ihnen darüber reden,Sie wollen immer gleich Streits haben und alles über den Notar regeln (ist mir aber zu viel Geld für so einen "Schwachsinn) Sie haben mir vorgeschlagen immer Nachts zu sprengen von 23 Uhr bis 5 Uhr aber auch das möchte ich nicht,soll den jede Gartenparty des wegen um 23 Uhr enden oder was ist wenn ich mal um 04.00 Uhr rausfahren muss?