Hallöchen, ich war sieben Jahre verheiratet und vor 14 Jahren wurde die Ehe geschieden. Unser gemeinsames Kind ist mittlerweile 21 Jahre alt. Nachdem meine Ex eine Zeitlang nach der Scheidung noch gearbeitet hat kam sie dann in Hartz IV. Jetzt wurde sie wegen Krankheit in Rente geschickt und weil diese natürlich nicht reicht hat sie beim Sozialamt Geld in Form von Grundsicherung beantragt. Die wollen das nun von mir zurückhaben weil angeblich immer noch ein Unterhaltsanspruch meiner Ex gegen mich bestünde und dieser auf das Sozialamt übergegängen wäre. Kann das sein dass die 14 Jahre nach der Scheidung jetzt wieder mit sowas ankommen und womöglich noch im Recht sind ? Meines Erachtens steht das in keinerlei Zusammenhang mehr mit der Ehe und ist eher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuorden.