Die Tagesmutter hat 2 Tageskinder ruhig schlafend in ihren Betten und im Zimmer ,alleine für 5Minuten in ihrer Wohnung gelassen und ist ein Stockwerk runter gegangen um in der drunter liegenden Wohnung etwas ab zu geben. Hat sie dadurch ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Wie sie wieder oben war schliefen die Kinder immer noch ruhig in Ihren Betten.