sehich genauso, krank machen ist das dümmste was du machen kannst!! Jeder hat das Recht mit Würde behandelt zu werden und im Falle der Nicht Achtung kannst Du dich an dem in der IHK befindlichen Ausbildungs Berater wenden, welcher dann in deinem Sinne die Mißstände im Lehrbetrieb versuchen wird eine Lösung zu finden. Nutze deine Rechte anstelle weg zurennen. Viel Glück und alles Gute!!

LG

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Für mich als Vater wäre die Entscheidung abhängig, ob ein Bedarf vorhanden ist. Wenn dem so ist, würde ich sofort das Geld für ne Hose locker machen. LG

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Für eine Beziehung muss man was tun, und welch einen Wert hat eine Beziehung die nur darauf aus ist seine eigenen Vorlieben zu befriedigen. Geben und nehmen heisst der Zauberspruch und der Weg für eine befriedigende Beziehung, ist das Bewußtsein das diese gepflegt werden muß. Tag für Tag, Jahr für Jahr. LG

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Du mußt deine Festplatte Partition auf NTFS umstellen. Wie das geht, kannst du über goggle nachlesen. LG

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solange wie sich immer wieder ein ^^Dummer ^^ findet, wird sich die Masse vor solchen Aufgaben drücken.

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insgesamt schlüüsig und aus meiner Sicht von der Note, eine 2 LG

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Dein Mietvertrag regelt ganz klar was du bei Auszug aus der Mietwohnung renovieren muß. Wenn Du die Wohnung renoviert übernommen hast, kannst du nur auf Kulanz der Baugenossenschaft hoffen. Ein Lichtschimmer der Hoffnung hast du noch, leider schreibst du nicht wie lange du schon die Wohnung hast. Es gibt Richtwerte in welchen Zeiträumen die Wohnung renoviert werden muß. google mal gezielt nach: in welchen Zeiträumen müssen Mietwohnungen renoviert werden. Viel Glück & LG

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nun, hast du schon andere Kollegen gefragt ? Ich denke die können dir mit ihren Erfahrungen am besten eine Hilfestellung geben. LG und viel Glück bei deiner ersten Klassenfahrt, das wird schon!!

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Oma und Opa sind zum verwöhnen da und darum sollte man nicht alles auf die Goldwaage legen. Dennoch gibt es klare Grenzen die von allen eingehalten werden müssen, damit es nicht zu Konflikten kommt. Die Eltern geben den Rahmen vor an die sich auch die Großeltern zu halten haben, dazu ist es allerdings notwendig dass diese auch klar sichtbar sind und, gutes Verhältnis zu den Eltern hin& her, vom eigenem Partner mit vertreten werden. Deine Freundin sollte a: ihren Götter Gatten in die Pflicht nehmen und b: mit ihm zusammen seiner Mutter klare Grenzen aufzeigen. Sei es die vermeintliche Besserwisserei und den Umgang mit den Kindern. Ein Tip noch, grundsätlich mit Ich - Botschaften argumentieren und in dem Gespräch nach Kompromissen suchen, mit dem Sie und die Schwiegermutter leben können. LG

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Mietrecht: Rechte und Pflichten in der Pflege der Aussenanlagen (Bsp. Unkraut im Hof)

Hallo liebes Forum!

Wer kennt die Rechte und Pflichten der Mieter bzw. des Vermieters bzgl. der Pflege von Aussenanlagen aus?

Folgender Sachverhalt: Es handelt sich um ein 3-Familienhaus mit Hof. Wir sind Eigentümer des Hinterhauses und teilen gemeinsam mit den Mietparteien den Hof. bzw. nutzen diesen als Durchgang zu unserem Wohnhaus. Wir verschönern regelmäßig den Hof mit Pflanzenkübel, Bepflanzung von Blumen inkl. dem täglichen Giessen und sorgen so für mehr Wohn- und Lebensqualität, auch für die Mietparteien des Vorderhauses. Der Hof ist mit Pflastersteinen versehen und das bedeutet jedes Jahr Unkraut ohne Ende. Die Mieter werden für die Pflege sicher nicht herangezogen werden können, da sie hierzu im Mietvertrag nicht verpflichtet werden. Der Vermieter allerdings wohnt nicht im Ort und kommt selten vorbei, nur wenn es unbedingt erforderlich ist. Unsere ganzen Kosten und Mühen gehen unter, da sich keiner um das Unkraut im vorderen Bereich kümmert. Es sieht nicht nur unschön und ungepflegt aus; es kommt zur Zeit der Verwahrlosung nahe. Wir haben den Vermieter des Vorderhauses bereits etliche Male auf das Unkraut angesprochen; passiert ist nichts. Haben wir als Eigentümer des hinteren Bereiches ein Recht darauf, dass der gemeinsam genutzte Hof instandgehalten wird? Könnten Kosten für das Entfernen des Unkrauts auf die Mieter umgelegt werden? Besten Dank ! Calla16

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Generell gilt, dass der Eigentümer des vorderen Hauses euer Ansprechpartner ist. Er regelt die Pflege des vorderen Bereiches und kann dieses entweder in den Mietverträgen einfliessen lassen das sich die Mietparteien slbst drum kümmern müssen, oder aber diese Arbeit an andere Personen übertragen und die Kosten anteilig auf die Mietparteien verteilen. LG

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