Das Thema ist zwar schon 3 Jahre her, aber dennoch: eine Veränderung der Gartenanlage würde meiner Meinung nach bedeuten, der Mieter zieht einen Zaun, baut einen Pool ein, entfernt alles Rasen und pflastert den Garten zu…. Etwas, was eben nicht mal eben so rückgängig gemacht werden kann, also eine bauliche Veränderung.
Drei oder mehrere Blümenkübel hinzustellen gilt nicht als bauliche Veränderung. Die Kübel lassen sich bei Auszug auch wieder entfernen, neuer rasen wird an der Stelle ausgesäht und damit hat sich das.
Dass es euch optisch nicht zusagt, ist eine persönliche Sache - und Schönheit liegt im Auge des Betrachters.
Lebt (weiterhin) damit - mehr könnt ihr nicht machen, würd ich sagen, :)