Hallo Kameraden und Kameradinnen, Leute externer Seite.

Ich habe mich heute gefragt wie das mit den Gesetzten in der BW aussieht.

Derzeit bin ich FWD 23 mein Antrag zum SaZ ging soweit durch nun kommt bald der Wechsel.

Jetzt die Frage zum Recht.

Laut WSG (Wehrsoldgesetzt) gibt es für FWD 2 Besonderheiten zum Ende dieser Tätigkeit. "besondere Entschädigung" (Weihnachtsgeld) sowie "Entlassungsgeld".

Jetzt ist die Frage die mich beschäftigt, bekommt man diese Zahlungen die einem FWD laut gesetzt zustehen auch, wenn man ein Laufbahnwechsel anstrebt. Sprich zum SaZ ernannt wird?

Weil logischerweise beendet man damit ja seine FWD Zeit und ist anschließend Verpflichtet und wird unter einem neuen gesetzt geführt (SG).

Wöde toll wenn einer von euch damit Erfahrung hat und mich aufklären könnte.

MfG und danke im voraus.