Kann man mich für diese Bewertung anzeigen? Ist übrigens alles die Wahrheit! Könnte aber natürlich nie beweisen, dass mir dort vor 2 Jahren z.B nichts zu trinken angeboten wurde. Aber nun zur Bewertung:

„Ist zwar schon ca. 2 Jahre her, aber anscheinend wurde meine Rezension nie veröffentlicht. Mit weniger Wut, aber nach 2 Jahren immer noch unangenehmen Bauchschmerzen wenn ich daran denke, muss ich immer noch kurz loswerden: meiner Meinung nach super unfreundlich, sowohl der Friseur damals, als auch die Mitarbeiterin. Haare sind abgebrochen, weil Blondierung vieeeeelll zu lange drin gewesen ist, während die Herrschaften hinten wohl Mittagessen oder Kaffeeklatsch gehalten haben und mir nicht einmal ein Wasser angeboten wurde in der Zeit als ich alleine war. Balayage würde ich das ganze meiner Meinung nach auch nicht nennen, eher ganz normale Strähnchen.

er hat mir daraufhin geantwortet. Dass er bezweifelt dass ich je bei ihm war, dass man gegen Unwahrheiten rechtliche Schritte einleiten kann und er bereit ist die Wahrheit zu verteidigen.