Benötige unbedingt fachkundigen Rat. Der Schornsteinfeger hat mir einen Mängelsschein geschickt.Begründung: Der gemeinsame Betrieb ihrer Feuerstätte mit der Dunstabzugshaube in der Küche ist unzulässig. Es ist der Anschluß der Ablufthaube als Umlufthaube zu nutzen oder es ist ein Steuerorgan an die Ablufthaube einzubringen die den Betrieb der Ablufthaube nur zulässt bei geöffneten Fenster.

Zur Info:Beim Neubau vor 7 Jahren hat dies keiner bemängelt.Unser Kamin ist nicht offen, das Wohnzimmer auch nicht. Die Küche wird mit einer Tür verschlossen, ganz besonders wenn ich koche, da ich es nicht im ganzen Haus riechen möchte. Irgenwelche Messungen wurden nicht gemacht. Beiläufig möchte ich erwähnen, dass wir diesem Schornsteinfeger nicht schriftlich ermächtigt haben, im Jahr 2013 weiter für uns tätig zu sein.Auch hat er es nicht nötig sich rechtzeitig anzumelden.Letztens steckte ein Zettel für den nächsten Tag im Kasten. Er weiß, dass wir berufstätig sind. Vielleicht ist er deshalb sauer. Was können wir nun unternehmen?