Hallo, bei Übergabe der alten Wohnung wurde festgestellt, dass an der Wohnungstür außen ein Kratzer ist. Dieser wurde auch im Übergabeprotokoll dokumentiert. Meine Aussage dazu: "wir waren das nicht, war vielleicht vorher schon." Antwort der Hausverwalterin: "Vielleicht hat man es damals wegen dem Licht nicht gesehen" Ca. 1 1/2 Wochen später bekam ich dann eine Email der Hausverwalterin, in welcher sie verlangte, dass wir den Kratzer "fachgerecht von einem Schreiner beseitigen lassen" sollen. Der Kratzer ist an der Außenseite der Wohnungstür, also zum Treppenhaus, kann also quasi jeder gewesen sein. Muss ich da wirklich für den Schaden aufkommen?