Wie darf überwiesenes Geld von Pflegeheimbewohner (Geschenk) verwendet werden?
Habe von einer langjährigen Bekannten, die in einem Pflegeheim lebt, in ihrem Auftrag Geld überwiesen bekommen (Geschenk) zu einem bestimmten Verwendungszweck. Inzwischen wurde ein amtlicher Betreuer für die Dame eingesetzt, der verlangt, daß ich stets aufliste, wofür ich das Geld ausgebe. Die Ersparnisse der Dame gehen langsam zur Neige, so daß das Sozialamt den größten Teil der Unterhaltskosten übernehmen muß. Meine Frage ist also: Da der Überweisungsbetrag ein Geschenk an mich ist und ich ihn dringend zur Ablösung eines Kredits benötige, darf der Betreuer die Verwendungsauflistung verlangen? Vielen Dank schon mal für die Rückantwort.
Zeugen Jehovas,
Pflegeheim,
Sozialhilfe