Nach 7 Jahren Gefängnisstrafe wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ( unter anderem 6 Monate "Nachschlag wegen undiszipliniertem Verhalten und Schlägereien.ist der ehemalige Strafgefangene wieder übergriffig geworden. Sein OPfer, welches er zusammenschlug trug einen mehrfachen Nasenbeinbruch davon, zudem wurde ihm eine Trinkglas auf dem Kopf zertrümmert, wobei die dabei entstandenen Wunden genäht werden mußten. Frage: MIt welcher Strafe muss er als Wiederholungstäter rechnen, zumal wenn er empfohlene Therapiemaßnahmen NICHT wahrgenommen hat.