Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 4 AS 12/22 R vom 20.09.2023:

Bundessozialgericht - Verhandlungstermine - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - fehlende postalische Erreichbarkeit - Wohnungsloser

"Der Senat hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne festen Wohnsitz den Anforderungen der im streitigen Zeitraum gemäß § 7 Absatz 4a SGB II alter Fassung anwendbaren Erreichbarkeitsanordnung jedenfalls genügen dürften, wenn sie sich täglich zum Jobcenter begeben und dort nach für sie bestimmten Schriftstücken fragen. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Postadresse bei einer Obdachloseneinrichtung sei demgegenüber nicht vorrangig. Daraufhin haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung einen gerichtlichen Vergleich geschlossen."

Bürgergeld für Obdachlose auch ohne Postanschrift und Telefon | STERN.de