Hallo liebe "gute-Frage"-Gemeinde!

Ich habe folgendes Problem:

Am 06.04.24 hatte ich ein gebrauchtes Auto bei ebay Kleinanzeigen gesehen. Daraufhin meldete ich mich bei dem Verkäufer und wir konnten uns auf einen Kaufpreis von 2.000 Euro einigen.

Am Tag darauf verabredeten wir uns für eine Probefahrt. Er bestellte uns zu einem großen Parkplatz eines Einkaufsmarktes. Die Probefahrt (ca. 4 - 5 km) verlief reibungslos. Während der Fahrt gab er Auskunft, was bisher gemacht wurde. Bei der Standheizung wusste er nicht, ob sie funktioniert (sie funktioniert nicht) und es gäbe nur einen Autoschlüssel. Da ich keine Standheizung benötige und mir einen Ersatzschlüssel auch nachbestellen kann, willigte ich in den Verkauf ein.

Auf die Frage nach dem Kaufvertrag (so, wie ich es kenne), zuckte er mit den Schultern. Er sei da nicht vorbereitet, hielt mir aber Zulassung und Kfz-Brief hin.

Ganz entgeistert nahmen wir einen Zettel, um überhaupt etwas festhalten zu können und der Besitzer schrieb: "Hiermit verkaufe ich das Auto ..., Kennzeichen ..., die Uhrzeit ... und den Kilometerstand .... Weiterhin wurde festgehalten unser beider Namen und Adressen, den Kaufpreis und das Datum. Dies unterschrieben wir. Das war´s. Er hat keinen "Haftungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen" oder ähnliches darauf geschrieben.

Es stellte sich beim Vergleich der Daten heraus, dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer, welcher im Kfz-Brief steht, ist. Darauf angesprochen sagte er, er sei der Halter und ein Bekannter des eingetragenen Besitzers (dieser wohnt in der gleichen Straße). Es hätte alles seine Ordnung so, schließlich hätte er den Kfz-Brief.

So wechselten daraufhin die 2.000,00 Euro den Besitzer und wir sind mit dem Auto nach Hause gefahren. Gleich am nächsten Tag habe ich es ab- und auf meinen Namen angemeldet.

Leider ist mir in den Folgetagen aufgefallen, dass das Automatikgetriebe beim Schalten vom 1. in den 2. Gang einen harten Schaltstoß bekommt. Dies ist aber nur im warmgelaufenen Zustand der Fall. Deshalb ist es mir nicht bei der Probefahrt aufgefallen.

Das Auto war, bei näherer Betrachtung, auch nur 3 Monate auf den damaligen Besitzer angemeldet.

Die Frage wäre jetzt, was kann ich tun? Eine Getriebespülung, wie ich dachte und notfalls auch investiert hätte (500,00 Euro), könnte das Problem lt. Aussage der Werkstatt noch verschlimmern, wenn noch nie Getriebeöl gewechselt wurde bei 280.000 km. Dies kann ich jedoch leider nicht nachvollziehen, da das Serviceheft nur in den ersten Jahren ausgefüllt wurde.

Der Kauf war am 07.04.24, jedoch steht auf dem Kaufvertrag irrtümlicherweise der 07.08.24. Dies lässt sich jedoch durch 2 Zeugen meinerseits und der Ab- und Anmeldung am Folgetag, dem 08.04.24 beweisen.

Ich danke allen, die sich bis hierher durchgelesen haben! Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.

Viele liebe Grüße